Ladekabel eines Elektroautos an der Wallbox im Detail
Ratgeber · Wallbox

11 KW ODER 22 KWWALLBOX?

Die meisten Wallboxen laufen mit 11 kW, manche mit 22 kW – doch welche Leistung beim Netzbetreiber nur anzumelden und welche zusätzlich zu genehmigen ist, entscheidet nicht der Wunsch nach schnellem Laden, sondern der Hausanschluss. Wir ordnen ein, was das für Ihren Anschluss in Düsseldorf bedeutet.

ElektrofachkraftFachbetriebArbeiten nach DIN VDE
Kurz beantwortet

Für die meisten Fahrzeuge reicht die 11-kW-Wallbox

Die meisten fest installierten Wallboxen laufen mit 11 kW. Diese Leistung ist beim Netzbetreiber anmeldepflichtig, braucht aber in aller Regel keine zusätzliche Genehmigung. Eine 22-kW-Wallbox ist dagegen zusätzlich genehmigungspflichtig – der Netzbetreiber muss vorab zustimmen –, außer sie ist softwareseitig auf 11 kW gedrosselt. Unser örtlicher Netzbetreiber, die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, wendet dabei eigene, niedrigere Schwellenwerte an als grobe bundesweite Faustregeln. Am Ende entscheidet ohnehin, was Ihr Hausanschluss tatsächlich hergibt.

Anmeldung in der Praxis

Was die Anmeldung praktisch bedeutet

Vier Schritte, bevor eine Wallbox überhaupt Strom liefert.

1

Ladeleistung einordnen

Der ausführende Fachbetrieb stuft die geplante Wallbox nach ihrer Leistung ein – das entscheidet, ob eine reine Anmeldung reicht oder zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers nötig ist.

2

Anmeldung beim Netzbetreiber

Die Anmeldung übernimmt üblicherweise der Fachbetrieb, nicht Sie selbst – Grundlage sind §19 NAV und die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100.

3

Bei Bedarf: Zustimmung abwarten

Liegt die Ladeleistung über der Genehmigungsschwelle, muss der Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme ausdrücklich zustimmen – ohne Vorabklärung verzögert das den Installationstermin.

4

Installation & Inbetriebnahme

Erst wenn Anmeldung beziehungsweise Genehmigung vorliegen, wird die Wallbox angeschlossen, geprüft und in Betrieb genommen.

Vor Ort in Düsseldorf

Die Schwellenwerte unseres Netzbetreibers

Unser örtlicher Netzbetreiber, die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, setzt für Ladeeinrichtungen eigene Werte an, die von groben bundesweiten Faustregeln leicht abweichen können – beide beruhen auf demselben regulatorischen Rahmen, nur mit unterschiedlich gerundeten Grenzen. Maßgeblich ist, was der jeweils zuständige Netzbetreiber tatsächlich anwendet.

Anmeldepflicht bei mehr als 3,6 kW

Ladeeinrichtungen oberhalb dieser Leistung müssen bei der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH angemeldet werden, bevor sie in Betrieb gehen.

Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG bei mehr als 4,2 kW

Seit dem 1. Januar 2024 gilt oberhalb dieser Schwelle zusätzlich die Einstufung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG.

Genehmigungspflicht bei mehr als 12 kW

Erst oberhalb dieses Werts verlangt unser örtlicher Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme ausdrücklich seine Zustimmung.

Verteilerschrank mit Überspannungsschutzgerät im Detail
Hausanschluss statt Wunschzettel

Warum am Ende der Hausanschluss entscheidet, nicht nur die Wunschleistung

Ob 11 kW oder 22 kW überhaupt sinnvoll nutzbar sind, hängt nicht allein von der gewählten Wallbox ab, sondern von der freien Kapazität Ihres Zählerschranks und Hausanschlusses. Ein älterer Verteiler ohne Reserve, ohne zeitgemäßen Fehlerstromschutz oder mit bereits ausgelasteten Stromkreisen begrenzt die tatsächlich nutzbare Ladeleistung – unabhängig davon, wie leistungsstark die Wallbox selbst wäre. Deshalb prüfen wir vor jeder Anmeldung den Zustand des Zählerschranks. Oft ist dessen Ertüchtigung die eigentliche Voraussetzung, nicht die Montage der Wallbox selbst.

  • Freie Reserve im Verteiler prüfen, bevor die Leistung festgelegt wird
  • Fehlerstromschutz und Absicherung an die gewählte Ladeleistung anpassen
  • Bei Bedarf: Zählerschrank zuerst ertüchtigen, dann Wallbox montieren

Anschluss und Anmeldung sind kein Fall für Eigenregie

Anschluss, Anmeldung und – falls nötig – der Genehmigungsantrag für eine Wallbox dürfen nur durch einen im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Fachbetrieb erfolgen. Ein eigenständiger Anschluss an die Festinstallation ist rechtlich nicht zulässig und birgt reale Risiken: Lebensgefahr durch Arbeiten unter Spannung, Brandrisiko durch unsachgemäße Absicherung und den Verlust des Versicherungsschutzes, wenn im Schadensfall keine fachgerechte Installation nachgewiesen werden kann.

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Ob 11 kW ausreichen, ob 22 kW infrage kommen, ob eine Drosselung sinnvoll ist und ob Ihr Zählerschrank die Leistung überhaupt hergibt – das besprechen wir kostenlos und unverbindlich am Telefon, bevor irgendetwas angemeldet wird.

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